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   VG Potsdam, 13.02.2012 - 6 K 423/11.A   

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https://dejure.org/2012,17491
VG Potsdam, 13.02.2012 - 6 K 423/11.A (https://dejure.org/2012,17491)
VG Potsdam, Entscheidung vom 13.02.2012 - 6 K 423/11.A (https://dejure.org/2012,17491)
VG Potsdam, Entscheidung vom 13. Februar 2012 - 6 K 423/11.A (https://dejure.org/2012,17491)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    RL 2004/83/EG ARt. 4 Abs. 4, AufenthG § 60 Abs. 2
    Iran, konfessionslos, Atheisten, alkoholkrank, Alkoholismus, Alkohol, Auspeitschen, unmenschliche Behandlung, Körperstrafe, Alkoholabhängigkeit, Leibesstrafe, Strafbarkeit, Hadd, Alkoholgenuss, illegale Ausreise, unerlaubte Ausreise, Rückkehrgefährdung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

    Auszug aus VG Potsdam, 13.02.2012 - 6 K 423/11
    Maßgebend ist in dieser Hinsicht dabei letztlich der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 -, zitiert nach Juris, Rn. 28).
  • BVerfG, 27.10.1995 - 2 BvR 384/95

    Verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Aufklärungspflicht der Fachgerichte

    Auszug aus VG Potsdam, 13.02.2012 - 6 K 423/11
    Vor diesem Hintergrund ist dem Kläger das Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 2 AufenthG bereits zur Überzeugung des Gerichts zuzubilligen, denn eine Auspeitschung ist eine unmenschliche und erniedrigende Bestrafung im Sinne dieser Vorschrift (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. Oktober 1995 - 2 BvR 384/95 -, zitiert nach Juris, Rn. 58).
  • VG Stuttgart, 28.03.2011 - A 11 K 1578/10

    Abschiebungsverbot iranischer Asylbewerber bei illegaler Ausreise ohne gültigen

    Auszug aus VG Potsdam, 13.02.2012 - 6 K 423/11
    Unabhängig wie der iranische Staat im Einzelnen vorgeht und ob die gesamte Gruppe der illegal ausgereisten Iraner von Gefahren nach § 60 Abs. 2 AufenthG bedroht ist, wie es etwa des Verwaltungsgericht Stuttgart annimmt (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 28. März 2011, - A 11 K 1578/10 -, zitiert nach Juris, Rn. 20 unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte), kann jedenfalls dem Kläger unter der Berücksichtigung der besonderen Umstände seines Falles nicht zugemutet werden, in den Iran zurückzukehren, selbst wenn man nicht von einer Gefahr für die gesamte Gruppe der illegal ausgereisten Iraner ausgeht.
  • VG Augsburg, 12.11.2012 - Au 7 K 12.30252

    Iran; keine politische Vorverfolgung (Homosexualität nicht glaubhaft);

    Berichte, dass Rückkehrer erst nach der Einreise an ihrem Wohnort aufgesucht wurden und dann unter Folter zu ihrem Aufenthalt in Deutschland befragt wurden, erscheinen plausibel (vgl. VG Potsdam, Urteil vom 30.1.2012, Az. VG 6 K 423/11.A).
  • VG Trier, 09.08.2012 - 2 K 206/12

    Iran, Alkohol, Alkoholkonsum, Alkoholiker, Alkoholkrankheit, Alkoholsucht,

    Dieser Gefahr wäre der Kläger als Alkoholiker in besonderem Maße ausgesetzt, da er aufgrund seiner Sucht auch - wie hier in Deutschland bereits praktiziert - bereit ist, sich den Alkohol über illegale Wege zu verschaffen und die Vorsichtsmaßnahmen außer Acht lässt, die ein nicht süchtiger Alkoholkonsument ergreift (so im Ergebnis auch VG Potsdam VG 6 K 423/11 .A, Urteil vom 13. Februar 2012 in juris).
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